Logo ASCO
  • ASCO
    • Über uns
    • Unsere Anliegen
    • Unser Zweck
    • Organisation
    • Geschichte
    • Mitglied werden
  • Dienstleistungen
    • Rechtsauskunft
    • Versicherung
    • Musterverträge
    • Vergünstigungen
  • Mitglieder | Jobs
  • Tools
    • Lohnrechner
    • Downloads
  • Archiv
  • Kontakt
  • FR
  • Suchen
  • Seite teilen

Öffnung von Cabarets

Mittwoch, 2. Juni 2021

Öffnung von Cabarets

Nach Abklärungen mit dem GastroSuisse Rechtsdienst und dem BAG ist die Öffnung von Cabarets wie folgt geregelt:

  • Bei Cabaret / Night Clubs / Stripteaselokale handelt es sich um Veranstaltungen vor Publikum, bei denen die Besucherinnen und Besucher bzw. Zuschauerinnen und Zuschauer eine Darbietung «konsumieren» und nicht aktiv beteiligt sind. Entsprechend sind Auftritte einer Tänzerin oder eines Tänzers in einem Nachtclub / Cabaret als Veranstaltung vor Publikum in einem Restaurationsbetrieb zulässig.
  • In Bezug auf Distanz-Halten ist das Schutzkonzept einzuhalten (Punkt 4. Distanz halten):
  • Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Distanz zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
  • Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet.
  • Tanzveranstaltungen, bei denen die Besucher selber tanzen sind verboten. Nicht darunter fallen Tanzvorführungen vor Publikum. Bei Veranstaltungen vor Publikum in gastgewerblichen Betrieben gelten das Branchen-Schutzkonzept
  • Discotheken/Clubs bleiben geschlossen
  • Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
Adresse

ASCO
Verband Schweizerischer Konzertlokale,
Cabarets, Dancings und Diskotheken
Blumenfeldstrasse 20
CH-8046 Zürich

Telefon +41 44 377 50 25
E-Mail info@asco-nightclubs.ch

Partner

  • SWICA
ASCO in Kürze

Die ASCO ist der Verband Schweizerischer Konzert­lokale, Cabarets, Dancings und Discotheken und setzt sich für die Interessen der Unter­haltungs­gastro­nomie ein. Sie unter­stützt unter anderem bei Fragen im Zusammen­hang mit Artisten und anderen Angestellten, Gagen, Arbeits­be­willigungen und Verträgen.

© 2020 ASCO | Swiss Made with by Blowfish AG